Die DJK Wissen-Selbach TV 1922 e.V. lädt alle Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung am 5. Mai 2023 um 18.30 Uhr in den DJK-Treff (1. OG) (Heisterstraße 9 in 57537 Wissen) ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Berichte des geschäftsführenden Vorstandes
- Jahresrückblick 2022
- Bericht des Ressortleiters Finanzen
- Bericht der Kassenprüfer
- Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge und Mitgliederbeiträge
- Satzungsänderung
9 Abs. 3 alt:
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Ressortleiter Mitglieder und bei dessen Verhinderung von einem weiteren Vorstandsmitglied, durch Veröffentlichung in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wissen und im „ak-kurier“. Außerdem wird die Einladung per E-Mail an die Mitglieder versendet, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Wochen liegen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.
§9 Abs. 3 neu:
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Ressortleiter Mitglieder und bei dessen Verhinderung von einem weiteren Vorstandsmitglied, durch Veröffentlichung in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wissen und auf der Vereinshomepage. Außerdem wird die Einladung per E-Mail an die Mitglieder versendet, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Wochen liegen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.
§10 Abs. 2 alt:
Der Gesamtvorstand besteht aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand
- den Abteilungsleiter/innen der einzelnen Sportarten
- dem Ressortleiter Frauen
- dem Ressortleiter Spenden und Sponsoring
- dem Ressortleiter Jugend
- dem Ressortleiter Presse
- dem Ressortleiter Kinderschutz
- dem Ressortleiter Social Media
- dem geistlichen Beirat
- zwei Beisitzern
10 Abs. 2 neu:
Der Gesamtvorstand besteht aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand
- den Abteilungsleiter/innen der einzelnen Sportarten
- dem Ressortleiter Erwachsenensport
- dem Ressortleiter Spenden und Sponsoring
- dem Ressortleiter Jugend
- dem Ressortleiter Presse
- dem Ressortleiter Kinderschutz
- dem Ressortleiter Social Media
- dem geistlichen Beirat
- zwei Beisitzern
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Neuwahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Ehrungen
- Verschiedenes
Die Versammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung, drei Wochen vor dem Versammlungstermin durch den geschäftsführenden Vorstand, beschlussfähig. Anträge müssen schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden.