- Pflicht zur Kontakterfassung durch den leitenden Übungsleiter
- Maskenpflicht im Innenbereich außerhalb der sportlichen Betätigung (medizinische Gesichtsmaske, KN95/N95 oder FFP2)
- Testpflicht im Innenbereich (Testnachweis vorlegen)
- Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), max. 24 Stunden alt
- Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), ist nach Absprache vor der Sportstunde vor Betreten der Sporthalle unter Aufsicht des Übungsleiters durchzuführen
- PCR-Test, max. 48 Stunden alt
Testpflicht gilt NICHT für
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre
- Schülerinnen und Schüler
- geimpfte und genesene Personen