Gemäß der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (28. CoBeLVO) vom 23. November 2021 gelten ab dem 24. November 2021 folgende Vorschriften für den Sportbetrieb:
Es dürfen lediglich geimpfte und genesene Personen an den Sportangeboten teilnehmen.
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 11 Jahre
- Jugendliche ab 12 bis einschließlich 17 Jahre benötigen meinen Testnachweis (Max. 24 Stunden alter Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters), sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.