Hygieneregeln auf Grundlage der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. August 2021

  • Pflicht zur Kontakterfassung durch den leitenden Übungsleiter
  • Maskenpflicht im Innenbereich außerhalb der sportlichen Betätigung (medizinische Gesichtsmaske, KN95/N95 oder FFP2)
  • Testpflicht im Innenbereich (Testnachweis vorlegen)
  • Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), max. 24 Stunden alt
  • Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), ist nach Absprache vor der Sportstunde vor Betreten der Sporthalle unter Aufsicht des Übungsleiters durchzuführen
  • PCR-Test, max. 48 Stunden alt

Testpflicht gilt NICHT für

  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre
  • Schülerinnen und Schüler
  • geimpfte und genesene Personen