Folgende Regelung gilt ab dem 04.12.2021 nach der neuen Corona-Verordnung:
Update: Nach dem Beschluss vom 03.12 sind Menschen mit Auffrischungsimpfung von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen.
- Im Innenbereich sind Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport nur für geimpfte oder genesene Personen mit einem zusätzlichem Testnachweis zulässig (2G+ Regelung). Dabei ist dem Übungsleiter vor der Trainingsstunde ein Testnachweis vorzulegen; vor Ort durchgeführte „Selbsttests“ sind unter Aufsicht des Trainers möglich.
- Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gilt weiterhin überall die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet.
- Kinder unter 12 Jahren werden vorerst weiter als geimpft betrachtet, weil für sie eine Impfung bislang nicht möglich war.
- Bei der Sportausübung im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellten Personen sowie maximal 25 Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.
- Für Training und Wettkampf im Außenbereich bestehen keine Einschränkungen.