Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gilt die 3G Regel. Einen negativen Test müssen nur noch erwachsenen nicht immunisierte Teilnehmer vorlegen, Minderjährige nicht immunisierte Teilnehmer sind von der Testpflicht befreit. Mit der 3G Regel im Sport können nunmehr auch wieder nicht immunisierte Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter Ihre Tätigkeit bei Vorlage eines negativen Testergebnisses ausüben. Weitere Einschränkungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb gibt es nicht.
Erleichterungen gibt es auch für den Veranstaltungsbereich. Sowohl im Innen- und Außenbereich gilt bei Veranstaltungen bis max. 2.000 Teilnehmern ebenfalls die 3G Regel. Dies hat vor allem für die Mitgliederversammlungen Bedeutung, die nunmehr wieder ohne rechtliche Probleme durchgeführt werden können. Die aktuelle Verordnung gilt nach derzeitigem Stand bis zum 19. März 22.