Das Training startet wieder

Zum Beginn des neuen Schuljahres kann auch das Training in den Abteilungen wieder aufgenommen werden. Hierbei ist das Hygienekonzept zu beachten. Insbesondere ist die Teilnehmerzahl eingeschränkt. Bei größeren Kursen sind in Absprache mit den ÜbungsleiterInnen Regelungen zu treffen.

Hygiene-Konzept der DJK Wissen-Selbach TV 1922

  1. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig.
    a. Beim Training und Wettkampf mit mehr als 10 Personen muss die Personenbegrenzung (1 Person je 10 qm) eingehalten werden.
    b. Eltern oder sonstige Begleitpersonen dürfen die Sporthalle nicht betreten
    c. Das Abstandsgebot (1,5 m) ist beim Warten vor der Halle, Betreten der Halle und vor den Toiletten einzuhalten. Für entsprechende Einbahnregelungen bitte bei der entsprechenden Halle schauen:

Turnhalle Berufsbildende Schule:
Eingang oben, Ausgang unten (Feuerwehrzufahrt)
Gesamtgröße 800qm
Größe kleiner Teil: 320 qm  Maximal 32 Personen mit Abstand erlaubt
Größe großer Teil: 480 qm  Maximal 48 Personen mit Abstand erlaubt

Turnhalle Grundschule:
Größe: ca. 300 qm  Maximal 30 Personen erlaubt

Turnhalle Förderschule Alserberg:
Größe: 144 qm  max. 14 Personen erlaubt

Turnhalle Wilhelm Busch Schule

  1. Organisation des Betriebs
    a. Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportstätte sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Übungsleiter für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
  2. Personenbezogene Einzelmaßnahmen
    a. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren
    b. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Sportstätte die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Übungsleiter vorzuhalten
    c. Die Mitnahme von Gegenständen ist auf das für die Sportausübung Notwendige zu reduzieren
    d. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc. sind bei den Übungsleitern einzusehen.
    e. Alle Personen tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie beim Aufsuchen der Toiletten.
  3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen
    a. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen der Einrichtung ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern.
    b. Die Räumlichkeiten müssen ausreichend gelüftet werden
    c. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren  Trainingsstunde endet 15 Minuten früher.
    d. Die Umkleideräume sind geschlossen. Die Sportler kommen bereits umgezogen, Schuhe können vor Turnhalleneingang gewechselt werden.
  4. Generell gilt
    a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftrage Person vor Ort zu benennen:
    i. Rhönrad: Tamara Orthen
    ii. Tanzen: Monika Grahn, Michelle Böhmer
    iii. Trampolin: Martin Feldmann
    iv. Kinderturnen: Monika Grahn, Christa Leyendecker
    v. Yoga: Sarah Arnold
    vi. Aerobic: Petra Seibert
    vii. Frauengymnastik: Ayse Agir
    viii. HIIT: Hannah Hoch
    b. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
  5. Sonstiges
    a. Fahrgemeinschaften sollten ausgesetzt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
    b. Die Sportler/innen finden sich fünf Minuten vor Beginn der Trainingszeit vor der Sporthalle ein und werden von dem Übungsleiter in die Halle gelassen.
    c. Im Falle der Erkrankung an Covid-19 ist der Verein unverzüglich zu informieren.
  6. Rhönrad-spezifisches
    a. Jedem Trainingsteilnehmer wird eine Matte zugewiesen, an dem das Equipment inkl. Trinkflasche abgelegt werden kann und wo man sich aufhält, wenn man nicht aktiv am Turnen ist (sich nicht im Rhönrad befinden). Mindestabstand der Matten: 2 Meter
    b. Bindungen sollten nur von einem/einer Turner/in benutzt werden.
    c. Die Rhönräder werden nach jeder Gruppe desinfiziert. Andere Geräte werden nach jeder Benutzung gereinigt.
    d. Jedes Rhönrad wird nur von einer Person genutzt.
    e. Der Abstand der Rhönräder beim Geradeturnen beträgt mindestens 2 Meter.

Einverständniserklärung:
Hiermit bestätige ich / wir _________________________________ die Hygieneregel erhalten, zur Kenntnis genommen und diese einhalten werden. Des Weiteren bin ich / sind wir damit einverstanden, dass der Übungsleiter meine Anwesenheitsdaten zwecks der Personennachverfolgung aufnimmt und für einen Monat speichert.

Ort, Datum Unterschrift

Hiermit bestätige ich / wir _________________________________

als Erziehungsberechtigten von ___________________

die Hygieneregel erhalten, zur Kenntnis genommen, mit dem Kind besprochen zu haben und diese einhalten werden. Des Weiteren bin ich / sind wir damit einverstanden, dass der Übungsleiter die Anwesenheitsdaten meines Kindes zwecks der Personennachverfolgung aufnimmt und für einen Monat speichert.

Ort, Datum Unterschrift