Regelungen zur Wiederaufnahme des Sports (Stand: 26.04.2021)

Aktuell überschreitet der Kreis Altenkirchen an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100. (Stand: 26.04.2021)

Artikel 1 § 28b besagt: „für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist  die  Ausübung  von  Sport  ferner  zulässig  in  Form  von  kontaktloser  Ausübung  im  Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen  müssen  auf  Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion  mit  dem  Coronavirus  SARS-CoV-2 vorlegen“ (Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021) In Ergänzung gilt die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) vom 23. April 2021.

Welche Kindersportgruppen in den nächsten Tagen den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen, erfahren Sie bei Ihrem/Ihrer Übungsleiter/in. Sollten Sie keine Kontaktdaten vorliegen haben, können Sie sich per Mail (djk-selbach@gmx.de) an uns wenden. Die Regelungen sowie die Einverständniserklärung, die Sie bitte ausgefüllt zum ersten Training mitbringen, finden Sie in der beigefügten pdf-Datei. 

Einverständniserklärung